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Hier sehen Sie die
Steuerinformationen für den Monat September 2010.
In diesem Monat steht sicherlich das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen
Verfassungswidrigkeit der ab 2007 verschärften
Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern im
Mittelpunkt. Von dem Urteil profitieren
Steuerpflichtige, denen für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur
Verfügung steht.
Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren,
dass die steuerliche Bewertungsuntergrenze für
Herstellungskosten vorerst gültig bleibt. Nach den
jüngsten Ausführungen der Finanzverwaltung gilt dies
zumindest bis zur Neufassung der
Einkommensteuer-Richtlinien.
Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist es
interessant zu wissen, dass Aufwendungen im
Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren
als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Umsatzsteuerzahler sollten wissen, dass die
EU-Mitgliedstaaten inländischen Unternehmern unter
bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte
Umsatzsteuer erstatten. Die Antragsfrist für die
Erstattung der in 2009 gezahlten ausländischen
Umsatzsteuer endet am 30.9.2010.
Arbeitgeber sollten beachten, dass die im Rahmen des
ELENA-Verfahrens im Datenbaustein
Kündigung/Entlassung (DBKE) vorgesehenen
Freitextfelder nicht auszufüllen sind. Meldungen,
die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten,
werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch
einmal korrigiert werden.
Aber
auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben
sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem
Inhaltsverzeichnis entnehmen können. |
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Aktuelles im
September 2010
Alle Steuerzahler
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Häusliches
Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise
verfassungswidrig
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Entlastungsbetrag: Aktuelle Rechtsprechung
eröffnet Gestaltungspotenzial
-
Aufteilung
gemischter Aufwendungen: Neue Sichtweise der
Verwaltung
Vermieter
Kapitalanleger
Freiberufler und
Gewerbetreibende
Gesellschafter
und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Umsatzsteuerzahler
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Abschließende
Hinweise
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